Förderkalender und wichtige Termine

Auf dieser Seite findet ihr eine Übersicht der wichtigsten Termine und alle Fördermöglichkeiten die euch im Rahmen der Ausübung eures Vorstandsamtes zur Verfügung stehen.

Was?Antrag bisAbrechnung bisüberFörderrichtlinie
Vereinsförderung15.01. des laufenden Jahres31.10. des laufenden JahresVerminextVereinsförderung (A1)

Projekt Sportverein/
Landesfachverband und Schule
15.09. des laufenden Jahres beim KSB/SSB30.09. des laufenden Jahres für das vergangene SchuljahrVerminextProjekt Sportverein/
Landesfachverband und Schule (A2/B2/C2)

Projekt Sportverein und Kita15.01. des laufenden Jahres31.01. für VorjahreVerminextProjekt Sportverein und Kita (A3)

Zielgruppenorientierte Projektförderung15.01. des laufenden Jahres31.01. für VorjahrVerminextZielgruppenorientierte Projektförderung (A4)

Sportstättenbau01.07. für Folgejahrzwei Monate nach Bauende (Bewilligungszeitraum)Antragstellung
Vorantrag
Antrag

Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis
Mittelabforderung
Belegliste

Sportstättenbau (A5)

Großsportvereine15.01. des laufenden Jahres31.01. des Folgejahres (Verwendungsnachweis)
31.05. des Folgejahres (IST-Ergebnisse)
VerminextGroßsportvereine (A6)
Alle Vereine, die Mitglied im LSB Brandenburg sind, brauchen keine Mitgliedermeldung abgeben. Diese bekommen wir direkt über den LSB.
Was? Antrag bis Abrechnung/Frist bis über Förderrichtlinie
Mitgliedermeldung 31.01. des laufenden Jahres Mitgliedermeldung online Mitgliedermeldung 2025 (*.docx) Mitgliedermeldung 2025 (*.pdf) keine

Wettkampfkosten 31.03. des laufenden Jahres 31.01. für Vorjahr Verwendungsnachweis Wettkampfkosten Einzel Wettkampfkosten Team Wettkampfkosten

Über die Termine, Fristen und Fördermöglichkeiten der SSB/KSB informiert euch bitte direkt bei dem zuständigen SSB/KSB.

Alle Adressen und Informationen zu den SSB/KSB findet ihr unter https://lsb-brandenburg.de/mitglieder/kreis-und-stadtsportbuende/

Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung

Grundsätze einer möglichen Förderung durch das MBJS

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus. Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, im Antrag zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Bei begonnenen Vorhaben wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller neben einem ausreichenden Eigeninteresse auch über genügend Eigenmittel oder sonstige Mittel verfügt, um das Projekt notfalls in Eigenregie finanzieren zu können. Des Weiteren zielt die Bestimmung darauf ab, die Entscheidungsfreiheit der Bewilligungsbehörde im Interesse eines möglichst wirksamen Mitteleinsatzes zu gewährleisten. Schließlich dient die Vorschrift auch dem Selbstschutz des Zuwendungsempfängers. Sie soll ihn vor finanziellen Risiken und vor dem Verlust seiner Eigenmittel bewahren, falls eine Zuwendungsbewilligung nicht zum Tragen kommt.

Der Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Beginns kann mit der Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragformulars gestellt werden. Das Vorhaben darf dann frühestens mit der schriftlichen Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Bewilligungsbehörde oder Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Rückwirkend kann kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden.

Formulare Beantragung / Abrechnung von Fördermitteln


Allgemeine Sportförderung

Antrag allgemeine Sportförderung
Finanzplan überregional bedeutsamer Wettkampf

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist, eine Anfinanzierung ist unzulässig. Demzufolge müssen bei einer Projektförderung der Kosten- und Finanzierungsplan in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.

Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Mittelanforderung allgemeine Sportförderung
Verwendungsnachweis allgemeine Sportförderung (ANBest-P)
Beleglisten Verwendungsnachweis (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Merkblatt zur Weiterleitung der Zuwendung

Sportförderung von Baumaßnahmen

Antrag Förderung von Sportstätten
Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Mittelanforderung Sportförderung Baumaßnahmen
Verwendungsnachweis Ref. 16 (AnBest-G)
Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)



Grundlagendokumente und Ausschreibungen der Landesmeisterschaften